BEMA oder GOZ? Wann welche Abrechnung gilt
BEMA oder GOZ — diese Frage steht am Anfang fast jeder zahnärztlichen Abrechnung. Welche der beiden Gebührenordnungen greift, hängt nicht von der Behandlung allein ab, sondern vor allem vom Versichertenstatus des Patienten und von der Art der Leistung. Dieser Beitrag erklärt die Grundzüge und die typischen Mischfälle.
Zwei Ordnungen, zwei Welten
BEMA steht für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen. Er regelt die Abrechnung von Kassenleistungen für gesetzlich Versicherte (GKV). Die Vergütung läuft über die Kassenzahnärztliche Vereinigung; der Punktwert wird in Gesamtverträgen vereinbart und ist regional unterschiedlich.
GOZ steht für die Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt die Abrechnung gegenüber Privatversicherten und Selbstzahlern sowie private Zusatz- und Mehrleistungen. Die Höhe ergibt sich aus Punktzahl, Punktwert und dem Steigerungsfaktor (siehe dazu unseren Beitrag zum GOZ-Steigerungsfaktor).
Die einfache Faustregel
- Gesetzlich versicherter Patient, Leistung im Rahmen des Sachleistungskatalogs → Abrechnung nach BEMA.
- Privat versicherter Patient oder Selbstzahler → Abrechnung nach GOZ.
- Außervertragliche Leistung (nicht im GKV-Katalog) auch beim Kassenpatienten → GOZ, auf Basis einer vorherigen Vereinbarung.
Wenn beides zusammenkommt: Mehrkosten
In der Praxis ist die Trennung selten ganz sauber. Ein gesetzlich versicherter Patient kann eine höherwertige Versorgung wünschen, die über die Kassenleistung hinausgeht — etwa eine zahnfarbene Füllung im Seitenzahnbereich statt der Kassenfüllung. Dann entsteht ein Mischfall: Der Kassenanteil wird als Sachleistung nach BEMA abgerechnet, der Mehraufwand auf Grundlage einer Mehrkostenvereinbarung nach GOZ.
Solche Vereinbarungen müssen vor der Behandlung schriftlich getroffen werden. Sauber getrennt abzubilden, welcher Anteil über BEMA und welcher über GOZ läuft, ist eine der häufigsten Fehlerquellen in der täglichen Abrechnung.
Warum die Zuordnung über Vollständigkeit entscheidet
Wer eine Position der falschen Ordnung zuordnet — oder den GOZ-Anteil bei einem Mehrkostenfall übersieht — verliert Honorar oder riskiert eine Beanstandung. Gerade bei kombinierten Leistungen lohnt der prüfende Blick: Ist wirklich alles erfasst, was abrechenbar ist?
Wo ZahnAssist administrativ unterstützt
ZahnAssist schlägt zu einer beschriebenen Behandlung die in Frage kommenden Positionen aus beiden Welten vor — die BEMA-Spalte für den Kassenanteil, die GOZ-Spalte für private und Mehrleistungen — und weist auf mögliche Begleitpositionen hin, die leicht untergehen. Die Auswahl und die Entscheidung über die Abrechnung bleiben beim Behandler; das Werkzeug sortiert administrativ vor und bringt das Ergebnis in eine übernehmbare Form.
Stand: Juni 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine administrative Orientierung und keine Rechts- oder Abrechnungsberatung. Maßgeblich sind der jeweils gültige Wortlaut von BEMA und GOZ sowie die Prüfung im Einzelfall.
